FSV Zwickau verzichtet auf Einspruch

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am 23. April 2023, beim Stand von 1:1, abgebrochene Drittligaspiel zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren  mit 2:0 Toren für Essen als gewonnen gewertet. Das Urteil wurde dem FSV Zwickau am Dienstag zugestellt. Die Einspruchsfrist von 24 Stunden hat der FSV nicht in Anspruch angenommen und das Urteil des Sportgerichtes akzeptiert.

Über weitere Sanktionen gegen den FSV Zwickau wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.